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   BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06   

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https://dejure.org/2007,27883
BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06 (https://dejure.org/2007,27883)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2007 - 1 D 8.06 (https://dejure.org/2007,27883)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 1 D 8.06 (https://dejure.org/2007,27883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    Bahnbeamter des gehobenen Dienstes (Bauüberwacher) im Ruhestand; Verletzung des Verbots der Ausübung ungenehmigter und wegen Interessenwiderstreits nicht genehmigungsfähiger Nebentätigkeiten für bauausführende Firma (erheblicher Umfang: Dauer 6 Jahre, Nebenverdienst ca. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    Solche schwerwiegenden Vorwürfe sind - anders als in dem ähnlich gelagerten Fall eines Bauüberwachers der Bahn, der dem Senatsurteil vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - ZBR 2007, 94 ff., zugrunde liegt - auch nicht angeschuldigt, wie der Vertreter der Einleitungsbehörde in der Hauptverhandlung ausdrücklich bestätigt hat.

    Es handelt sich um eine herausgehobene Vertrauensposition, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ein solcher Beamter die auf der Baustelle tätigen Unternehmen einerseits zu überwachen und ihre Arbeit zu beurteilen, andererseits im Interesse der Bahn mit ihnen zusammenzuarbeiten hat (vgl. dazu näher Urteil vom 23. November 2006 a. a. O. Rn. 34 ff.).

  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    Zwar hat der Beamte nicht aus eigenem Antrieb ohne Furcht vor konkreter Entdeckung in freiwilliger Umkehr ein bisher nicht bekanntes Fehlverhalten aufgedeckt (vgl. Urteil vom 6. Juni 2000 - BVerwG 1 D 66.98 - Buchholz 235 § 17 BDO Nr. 1, zugleich zum persönlichen Strafaufhebungsgrund des § 371 Abs. 1 AO im Disziplinarrecht).

    Er hat sich im Steuerstrafverfahren kooperativ verhalten (vgl. dazu Urteil vom 6. Juni 2000 a. a. O.).

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    Wie der Senat mit Urteil vom 8. September 2004 - BVerwG 1 D 18.03 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 7 - zur Kürzung der Dienstbezüge entschieden hat, ist dies auch in sog. Altfällen, die - wie hier - verfahrensrechtlich noch nach der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen sind, wegen der in der Herabsetzung liegenden materiellrechtlichen Besserstellung der Beamten zu beachten.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 8. September 2004 - BVerwG 1 D 18.03 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 7 m. w. N.) ist im Falle einer Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 AO bei einem Beamten im aktiven Dienst dann grundsätzlich eine Degradierung auszusprechen, wenn der Umfang der hinterzogenen Steuern besonders hoch ist, d. h. sich im fünf- oder sechsstelligen Betragsbereich bewegt.

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    Zwar beträgt nach der ständigen Senatsrechtsprechung (grundlegend Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 29.00 - BVerwGE 114, 88) der Regelkürzungssatz bei Beamten des gehobenen Dienstes, die sich in durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden, ein Zehntel.
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 D 23.03

    Zitiervorschlag

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    32 d) Der Verhängung der Ruhegehaltskürzung steht das Maßnahmeverbot des § 14 Abs. 1 BDG, der wegen materiellrechtlicher Besserstellung der angeschuldigten Beamten auch in Altverfahren nach der Bundesdisziplinarordnung Anwendung findet (stRspr, grundlegend Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 D 23.03 - BVerwGE 120, 218 ff.), nicht entgegen.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04

    Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    Allerdings können auf sog. Altfälle - wie hier - ausnahmsweise die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes Anwendung finden, soweit diese den beschuldigten Beamten materiellrechtlich besserstellen (stRspr, z. B. Urteil vom 23. Februar 2005 - BVerwG 1 D 13.04 - BVerwGE 123, 75 [76] m. w. N.).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    Unter diesen Umständen war die Offenbarung der Taten nicht mehr freiwillig, weil der Ruhestandsbeamte konkret mit seiner Überführung rechnen oder sie befürchten musste (vgl. dazu z. B. Urteile vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 [180 f.] und vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 -).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Veruntreuung durch einen Postbeamten -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    Unter diesen Umständen war die Offenbarung der Taten nicht mehr freiwillig, weil der Ruhestandsbeamte konkret mit seiner Überführung rechnen oder sie befürchten musste (vgl. dazu z. B. Urteile vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 [180 f.] und vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 -).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    Danach muss die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. dazu näher Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 [258 ff.] m. w. N.).
  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
    Weiterhin muss berücksichtigt werden, ob der Ausübung der Nebentätigkeiten gesetzliche Versagungsgründe entgegenstanden, d. h. die Betätigungen auch materiell rechtswidrig waren und ob sich das Verhalten des Beamten nachteilig auf die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben ausgewirkt hat (vgl. Urteil vom 11. Januar 2007 - BVerwG 1 D 16.05 - Rn. 59 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2013 - 6 LD 1/13

    Vorliegen des Disziplinarmaßes im Fall der Ausübung einer zunächst genehmigten

    Nach alledem hat der Beklagte vorsätzlich ein innerdienstliches Dienstvergehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.2.1992 - BVerwG 1 D 2.91 -, juris Rn. 58; Urteil vom 1.6.1999 - BVerwG 1 D 49.97 -, juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 6.6.2007 - BVerwG 1 D 8.06 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 20.11.2008 - BVerwG 2 B 30.08 -, juris Rn. 4) begangen.

    aa) Bei der innerdienstlichen Verletzung des Verbots der Ausübung ungenehmigter (bzw. nicht genehmigungsfähiger) Nebentätigkeiten handelt es sich zwar nicht um die Verletzung einer Kernpflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.6.2007 - BVerwG 1 D 8.06 -, juris Rn. 23); gleichwohl lassen aber die objektiven Umstände der Tatbegehung das Dienstvergehen des Beklagten als sehr gravierend erscheinen.

  • BVerwG, 20.11.2008 - 2 B 30.08

    Entlassung aus dem Dienst als Folge eines Verstoßes gegen das

    4 b) Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2007 BVerwG 1 D 8.06 (juris) liegt schon deshalb keine Divergenz vor, weil Gegenstand der Bezugsentscheidung eine Vorschrift des Bundesdisziplinarrechts gewesen ist.

    Bei der Zumessung müssten allerdings Dauer, Häufigkeit und Umfang der Nebentätigkeiten berücksichtigt werden (Urteil vom 6. Juni 2007 a.a.O. Rn. 23).

    7 b) Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Urteil vom 20. Oktober 2005 BVerwG 2 C 12.04 (BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1; vgl. auch Urteil vom 3. Mai 2007 BVerwG 2 C 9.06 Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3) zum nahezu wortgleichen § 13 Abs. 1 BDG die Begriffe "schweres Dienstvergehen" sowie "endgültiger Vertrauensverlust" ausgelegt und die Entlassung aus dem Dienst bei unzulässigen Nebentätigkeiten als eine grundsätzlich zulässige Disziplinarmaßnahme anerkannt (Urteil vom 6. Juni 2007 BVerwG 1 D 8.06 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - 3d A 971/15

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

    vgl. auch BVerwG, Urteile vom 8.9.2004 - 1 D 18.03 -, juris, Rn. 57, und vom 6.6.2007 - 1 D 8.06 -, juris, Rn. 19.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10

    Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten als zwingendes Interesse für die

    37 Vor diesem Hintergrund kann eine Selbstanzeige nicht in gleichem Maße strafmildernd wirken, wenn der Beamte sie nur unter dem Eindruck eines sich gegen ihn konkret verdichtenden Verdachts, von dem er wusste, und deswegen nicht mehr "aus freien Stücken heraus" abgegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 8/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15.04.2006 - 3 A 12188/04, 3 A 12224/04 -, ZBR 2005, 430) , wobei allgemeine Berichte in den Medien über Maßnahmen der Steuerfahndung im Bankenbereich eine solche Befürchtung noch nicht begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.05.2006, a.a.O.).

    Von diesen Regelkürzungssätzen kann indes in den Fällen außergewöhnlich guter wirtschaftlicher Verhältnisse des Beamten eine Ausnahme gemacht und der Kürzungssatz erhöht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 8.06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005, a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12

    Entfernung eines Postbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen besonders schwerer

    Hier ist zu prüfen, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 8/06 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

    Für die Bemessung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme kommt es vor allem darauf an, ob sich das unerlaubte Nebentätigkeitsverhalten des Beamten nachteilig auf die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben als servicetechnischer Außendienstmitarbeiter ausgewirkt hat (vgl. dazu Urteil vom 6. Juni 2007 BVerwG 1 D 8.06 m. w. N., juris).
  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

    In diesem Zusammenhang ist ferner von erheblichem Gewicht, dass der Soldat, der ebenso wie ein Beamter Repräsentant des demokratischen Rechtsstaats ist, Steuer- und Abgabenhinterziehungen begangen und dadurch das Vermögen des Gemeinwesens gefährdet und geschädigt hat, obwohl er gerade aus Steuermitteln alimentiert wird (vgl. zur Steuerhinterziehung durch Beamte z.B. Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 25 und vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 D 8.06 - juris).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

    Schließlich kommt dem früheren Soldaten auch nicht der Milderungsgrund einer freiwilligen, vollständigen und vorbehaltlosen Offenbarung seines Fehlverhaltens vor Tatentdeckung zugute (vgl. zum Beamtendisziplinarrecht z.B. Urteil vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 D 8.06 - juris m.w.N.); dies hat bereits die Vorinstanz (Urteilsabdruck S. 24 f.) zutreffend dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2018 - 3d A 1043/14
    vgl. auch BVerwG, Urteile vom 8.9.2004 - 1 D 18.03 -, juris, Rn. 57, und vom 6.6.2007 - 1 D 8.06 -, juris, Rn. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2018 - 3d A 1073/18
    vgl. auch BVerwG, Urteile vom 08.09.2004 - 1 D 18.03 -, juris Rn. 57, und vom 06.06.2007 - 1 D 8.06 -, juris Rn. 19.
  • VG Greifswald, 28.01.2022 - 11 A 2175/20

    1. Begründet ein außerdienstliches Verhalten Zweifel an der Verfassungstreue

  • VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.1183

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts eines Justizvollzugsbeamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - 3d A 1849/08

    Außerdienstliches Dienstvergehen i.S.d. § 83 Abs. 1 S. LBG NRW a.F. durch

  • VG Wiesbaden, 27.05.2021 - 28 K 1979/19

    Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Dienst wegen Nötigung im besonders

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 3d A 1923/18
  • VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen eines Falls der

  • VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen innerdienstlichen Betrugs

  • VG Düsseldorf, 29.11.2021 - 35 K 3165/09
  • VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 1318/20

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen widerrechtlicher

  • VG Düsseldorf, 18.06.2008 - 31 K 5/07

    Vorliegen eines Wirtschaftsdeliktes bei Begehung einer vorsätzlichen

  • VG Wiesbaden, 21.03.2022 - 28 K 1262/20

    Verfall einbehaltener Dienstbezüge

  • VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22

    Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit während eines

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